AGB NBFC-MMA MITGLIEDSCHAFT


AGB NBFC-MMA MITGLIEDSCHAFT


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Mitgliedschaft im NBFC MMA Amateur Verband

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem NBFC – MMA Amateur Verband (nachfolgend „Verband“ genannt) und natürlichen oder juristischen Personen, die eine Mitgliedschaft im Verband beantragen bzw. eingehen (nachfolgend „Mitglied“ genannt).


§2 Zweck und Zielsetzung

(1) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
(2) Ziel ist die Förderung des Amateur-MMA-Sports im deutschsprachigen Raum und international.
(3) Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Verbandszweck aktiv oder ideell zu unterstützen und als Förderer des MMA-Amateursports zu handeln.


§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Verbandes kann jede volljährige natürliche Person oder juristische Person werden, die die Ziele des Verbandes anerkennt und unterstützt.
(2) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(3) Mit der Antragstellung erkennt das Mitglied diese AGB sowie die Satzung des Verbandes in ihrer jeweils gültigen Fassung an.


§4 Beiträge und Gebühren

(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.
(2) Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig.
(3) Zusätzliche Gebühren können bei Teilnahme an verbandseigenen Veranstaltungen, Prüfungen oder Angeboten erhoben werden. Diese werden vorab klar kommuniziert.


§5 Rechte der Mitglieder

Mitglieder haben insbesondere das Recht:

  • an der Mitgliederversammlung teilzunehmen,
  • Anträge einzubringen,
  • stimmberechtigt zu sein (sofern volljährig),
  • verbandseigene Angebote zu nutzen,
  • sich bei Veranstaltungen des Verbandes zu engagieren oder teilzunehmen.

§6 Pflichten der Mitglieder

(1) Mitglieder sind verpflichtet:

  • die Ziele und Interessen des Verbandes zu fördern,
  • die Satzung, Ordnungen und Beschlüsse des Verbandes einzuhalten,
  • den Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten,
  • sich sportlich, respektvoll und loyal im Sinne der Verbandskultur zu verhalten.
    (2) Öffentliche Äußerungen, die dem Ruf des Verbandes schaden, können zum Ausschluss führen.

§7 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch:

  • schriftliche Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von vier Wochen,
  • Tod (bei natürlichen Personen) bzw. Auflösung (bei juristischen Personen),
  • Ausschluss durch Vorstandsbeschluss bei grobem Verstoß gegen Satzung, AGB oder Verbandsinteressen.
    (2) Bereits gezahlte Beiträge werden im Falle einer Beendigung nicht zurückerstattet.

§8 Haftung

Der Verband haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter. Eine Haftung für Schäden, insbesondere bei Veranstaltungen, besteht nicht, sofern sie nicht auf Pflichtverletzungen des Verbandes zurückzuführen sind.


§9 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft unter Beachtung der DSGVO verarbeitet.
(2) Die Daten werden ausschließlich zur Mitgliederverwaltung und Verbandsorganisation genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung von Verbandsaufgaben erforderlich.


§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Verbandes, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


NBFC – MMA Amateur Verband
Heerstr.31

94315 Straubing